Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht

Schaden vor der Wasseruhr – wer zahlt wirklich?

Ein Wasserschaden kann schnell große Kosten verursachen. Doch nicht immer ist klar, wer für die Reparatur und die Folgeschäden zuständig ist. Besonders häufig gibt es Streit, wenn der Schaden vor der Wasseruhr auftritt.

👉 Genau hier hilft SchadenDienst24 Nord-West: Wir übernehmen nicht nur die Leckortung, Trocknung und Sanierung, sondern kümmern uns auch direkt um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung. So haben Sie alles aus einer Hand und sparen Zeit, Nerven und unnötige Kosten.

1. Wo verläuft die Grenze der Zuständigkeit?

Die Wasseruhr (Hauswasserzähler) markiert in den meisten Gemeinden die Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten Leitungsnetz.

Vor der Wasseruhr (z. B. im Bereich des Hausanschlusses im Keller) liegt die Verantwortung in der Regel beim Versorger bzw. der Gemeinde.

Nach der Wasseruhr sind Haus- und Wohnungseigentümer selbst für die einwandfreie Funktion und Dichtigkeit ihrer Leitungen verantwortlich.

Es lohnt sich, die örtlichen Satzungen des Wasserversorgers genau zu prüfen, da die Regelungen regional leicht abweichen können.

2. Wer trägt die Kosten bei einem Schaden?

Vor der Wasseruhr: Schäden müssen in der Regel vom Wasserversorger behoben werden. Reparatur- und Sanierungskosten trägt nicht der Hausbesitzer.

Nach der Wasseruhr: Schäden gehören zum Verantwortungsbereich des Eigentümers. Er muss für Reparatur, Trocknung und mögliche Sanierung aufkommen – oft übernimmt hier die Gebäudeversicherung.

Graubereich: Manche Versorger legen in ihren AGB fest, dass bereits ab dem Übergabepunkt am Grundstück der Eigentümer haftet. Daher unbedingt Verträge prüfen!

3. Welche Rolle spielt die Versicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden in der Regel ab, wenn sie innerhalb des Hauses nach der Wasseruhr auftreten.

Treten Schäden am Hausanschluss vor der Wasseruhr auf, greift die Gebäudeversicherung oft nicht – zuständig ist dann der Versorger.

👉 Mit SchadenDienst24 Nord-West haben Sie hier einen starken Partner: Wir prüfen die Zuständigkeit, dokumentieren den Schaden und klären die Regulierung direkt mit Ihrer Versicherung.

4. Was tun bei einem Wasserschaden?

Wasserzufuhr sofort abstellen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Fotos und Dokumentation anfertigen.

Versorger und/oder Versicherung informieren.

Einen Fachbetrieb für Leckortung und Trocknung beauftragen – so verhindern Sie Folgeschäden wie Schimmel.

5. Häufige Missverständnisse

„Der Versorger muss immer zahlen“ → Falsch! Nur, wenn der Schaden eindeutig vor der Wasseruhr liegt.

„Kleine Lecks kann ich selbst reparieren“ → Gefährlich! Unfachmännische Arbeiten führen oft zu Versicherungsproblemen.

„Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibe ich auf den Kosten sitzen“ → Nicht unbedingt: Versorger oder andere Haftpflichtige können in Anspruch genommen werden.

✅ FAQ: Schaden vor der Wasseruhr

Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Schaden vor der Wasseruhr?

In den meisten Fällen nein. Der Versorger ist hier zuständig – Ausnahmen gibt es nur bei speziellen Tarifen.

Wie erkenne ich, ob der Schaden vor oder nach der Wasseruhr liegt?

Ein Fachbetrieb kann mit Leckortung schnell feststellen, wo genau das Problem entstanden ist.

Kann ich den Versorger in Regress nehmen?

Ja, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass der Schaden vor der Wasseruhr liegt und in den Zuständigkeitsbereich des Versorgers fällt.

Ihr Vorteil mit SchadenDienst24 Nord-West

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen Schritten:

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